Wiedereinstieg
in den Beruf |

Immer
mehr Frauen möchten nach der Familienphase wieder zurück
in den Beruf. Sie können sich nun informieren, welche Möglichkeiten
es gibt, sich auf die Rückkehr ins Erwerbsleben vorzubereiten.
Dabei
tauchen Fragen auf wie diese
Informationsveranstaltungen
Die
örtlichen Arbeitsämter und Volkshochschulen bieten
in regelmäßigen Abständen Informationsveranstaltungen
für Berufsrückkehrerinnen an.

Informationsveranstaltungen
zum Thema "Wege zurück in den Beruf" finden in
regelmäßigen, oft zweiwöchigen Abständen
vormittags in den Arbeitsämtern statt. Genaue Termine erfahren
Sie bei Ihrem Arbeitsamt.
Erfahrene Arbeitsberaterinnen und Arbeitsberater versuchen Ihnen
dort einen allgemeinen, aber konkreten Überblick zu geben
über
- den
aktuellen Stellenmarkt
- berufliche
Bildungs- und Einarbeitungsmaßnahmen betrieblicher
und schulischer Art
- finanzielle
Förderungsmöglichkeiten sowie Hilfe bei der Beantragung
- oft
bieten die Arbeitsämter in diesen Veranstaltungen auch
einzelnen Bildungsträgern ein Forum, ihre Maßnahmen
den interessierten Frauen vorzustellen.
- oder
Firmen, die z.Z. Arbeitskräfte suchen, können
sich dort vorstellen
Diese
Veranstaltungen dienen zur ersten Orientierung, ersetzen aber
natürlich nicht die vertiefte, von der individuellen
Familien- und Berufssituation ausgehende Einzelberatung.

Die
Volkshochschulen bieten jeweils rechtzeitig vor der Einschreibung
fürs neue Semester Informationsveranstaltungen zum Thema
Familienphase und Wiedereinstieg von Frauen in den Beruf an.
Diese Veranstaltungen finden vormittags statt, sind kostenlos
und oft wird auch für eine Kinderbetreuung gesorgt.
Sie
wenden sich an Frauen, die beabsichtigen, in naher oder weiterer
Zukunft (wieder) in den Beruf einzusteigen. Die Inhalte der
Veranstaltungen können folgendermaßen aussehen:
- Informationen
über die Rahmenbedingungen des Wiedereinstiegs
- Vorstellung
von Seminaren und Kursen der VHS , die auf den Wiedereinstieg
vorbereiten
- Kursleiterinnen
der Seminare stehen für Fragen zur Verfügung
- Teilnehmerinnen
von Weiterbildungsmaßnahmen berichten von ihren Erfahrungen
- U.U.Informationen
einer Vertreterin des Arbeitsamtes über eventuelle
Fördermöglichkeiten
In
den Programmen der VHS finden Sie sowohl Qualifizierungslehrgänge
für Wiedereinsteigerinnen, Bewerbungstraining für
Frauen, als auch Frauen-Gesprächskreise, die besonders
für Wiedereinsteigerinnen geeignet sind.
Klicken
Sie
HIER
und Sie kommen direkt ins Infosystem der Volkshochschulen
der einzelnen Bundesländer in Deutschland. In Ihrem Bundesland
können Sie Ihre Stadt auswählen und Sie verzweigen
sich zur Homepage der VHS Ihrer Wahl.
Außerdem
bieten die VHS auch eine Weiterbildungsberatung an, bei der
Sie Unterstützung bei einem geplanten Wiedereinstieg
ins Erwerbsleben erhalten können.
Weiterbildungsberatung

In
den meisten Arbeitsämtern gibt es einen speziellen Service
für Berufsrückkehrerinnen. Erfahrene Arbeitsberaterinnen/-berater
helfen Ihnen in einem gezielten Einzelgespräch, ihre persönlichen
und beruflichen Voraussetzungen zu klären und gemeinsam
mit Ihnen individuelle Lösungen zu erarbeiten.
Um
sich auf dieses Beratungsgespäch vorzubereiten, hat das
Arbeitsamt eine Checkliste
erstellt
mit Punkten, die Sie bereits im Vorfeld überlegen können.
Checkliste
für Ihr Beratungsgespräch
Damit
Ihnen das Beratungsgespräch auch etwas "bringt",
ist es zweckmäßig, einige Punkte vorher zu überlegen
und die Fragen, die Sie stellen wollen, aufzuschreiben. Das
könnte etwa so aussehen:
- Welche
Arbeit/welchen Beruf stelle ich mir vor?
- Reicht
dafür meine berufliche Vorbildung?
- Will
ich an meine bisherige oder an eine früher ausgeübte
Tätigkeit anknüpfen?
- Welche
Kenntnisse daraus bringe ich mit?
- Ist
eine Ausbildung aufbauend auf die bisherige Tätigkeit
möglich/sinnvoll/ratsam?
- Bin
ich bereit, noch einmal eine neue Ausbildung zu machen und
zur Berufsschule zu gehen?
- Ist
es möglich, die Ausbildung in einem Betrieb - eventuell
in einer kürzeren Zeit - zu machen?
- Kann
ich die gewünschte Ausbildung in einer Schule/Fachschule
- eventuell mit Internatsunterbringung - absolvieren?
- Bin
ich bereit, dies auch außerhalb meines Wohnortes zu
tun?
- Ist
eine Weiterbildung - aufbauend aufbauend auf meine bisherige
Tätigkeit (etwa zur Industriemeisterin oder Technikerin)
möglich?
- Wo
und wodurch kann ich mir einen Überblick über
die heutigen Berufsmöglichkeiten verschaffen ?
- Gibt
es spezielle Informationsangebote/-veranstaltungen für
mich?
- Wie
sind die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für meinen Wunschberuf?
- Wer
finanziert eine berufliche Bildungsmaßnahme?
- Welche
Arbeitszeit ist mir möglich?
- Welche
Wege (und Zeiten) zur Arbeitsstelle/Ausbildungsstelle kann
ich mir zumuten?
- Gibt
es ausreichende öffentliche Verkehrsverbindungen, oder
bin ich auf das eigene Auto angewiesen?
(Quelle:
IBZ Schriftenreihe für Arbeitnehmerinnen, Heft 7,
Informationen für Frauen, Hrsg. Bundesanstalt für
Arbeit, Schwarzenbruck, 1998, S.73)

Ebenfalls
bieten viele Volkshochschulen eine Weiterbildungsberatung für
berufsrückkehrwillige Frauen an. In einem persönlichen
Informations- und Beratungsgespräch sollen verschiedene
Möglichkeiten der Weiterbildung vor Ort aufgezeigt werden.
Sie erhalten Unterstützung bei der Konkretisierung und
Realisierung Ihrer Weiterbildungswünsche. Wenden Sie sich
an Ihre Volkshochschule (www.vhs.de).
Kommunale
Gleichstellungsstellen |

Falls
in Ihrer Stadt bzw. Gemeinde eine Gleichstellungsstelle eingerichtet
wurde, haben Sie auch dort die Möglichkeit, sich zum Thema
Wiedereinstieg in den Beruf beraten zu lassen. Wenden Sie sich
an Ihre Gemeinde.
Fördermöglichkeiten
Nach
SGB III berücksichtigt der Gesetzgeber, dass Berufsrückkehrerinnen
erfahrungsgemäß besondere Probleme am Arbeitsplatz
haben und gibt folgende
Definition
für Berufsrückkehrerinnen |

20
SGB III (Berufsrückkehrer)
Berufsrückkehrer
sind Frauen und Männer, die
ihre
Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit oder eine betriebliche
Berufsausbildung wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen
Kindern oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger
unterbrochen haben und
in
angemessener Zeit danach in die Erwerbstätigkeit zurückkehren
wollen .
Die
Unterbrechung muss mindestens ein Jahr gedauert haben.
Aufsichtsbedürftig sind Kinder unter 15 Jahren (d.h.
am 15. Geburtstag endet die Aufsichtsbedürftigkeit).
Als
angemessene Zeit gilt: Sie wollen bis spätestens ein
Jahr nach der Unterbrechung erwerbstätig sein.
BerufsrückkehrerIn
ist auch, wer während der Berufsunterbrechung ohne Beeinträchtigung
der Betreuung eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt
hat, eine kurzzeitige Maßnahme besucht hat oder pflegebedürftige
Angehörige außerhalb des eigenen Haushalts betreut
hat.
(BfA, Merkblatt 18)

Das
Arbeitsförderungsgesetz (Sozialgesetzbuch III) enthält
eine Reihe von Regelungen, die von besonderem Interesse
für Frauen und vor allem für Berufsrückkehrerinnen
sind. Berufsrückkehrerinnen mit Kindern werden als besonders
förderungsbedürftiger Personenkreis anerkannt.
Diese
beinhalten:
Die
Ausgestaltung von Maßnahmen soll die Lebensverhältnisse
von Frauen und Männern berücksichtigen, die Kinder
erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
So gibt es Maßnahmen in Teilzeitform oder auch mit Kinderbetreuung,
Maßnahmen, die Selbstlerneinheiten oder Telelearning
beinhalten und Maßnahmen, die inhaltlich auf die speziellen
Bedürfnisse von Berufsrückkehrerinnen eingehen.
(BfA, IBZ 7)
Während
einer Fortbildung, Umschulung, Trainingsmaßnahme oder
einer beruflichen Ausbildung können in bestimmten Fällen
Kinderbetreuungskosten übernommen werden (BfA,
IBZ 7)
BerufsrückkehrerInnen
haben (gemäß §218 (2)SGB III) einen Rechtsanspruch
auf einen sog. Eingliederungszuschuss bei Einarbeitung,
wenn sie einer besonderen Einarbeitung zur Eingliederung bedürfen.
Ein Arbeitgeber, der bereit ist, Sie entsprechend einzuarbeiten,
kann vom Arbeitsamt einen Zuschuss zu den Lohnkosten bekommen.
Im Regelfall beträgt dieser Eingliederungszuschuss 30%
des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes für
die Dauer von 6 Monaten.
Voraussetzung für eine Förderung ist:
dass Sie auch nach Rücksprache mit Ihrer Arbeitsvermittlerin/Ihrem
Arbeitsvermittler eine Einarbeitung benötigen, die über
eine betriebliche Einarbeitung hinausgeht unddass ein interessierter
Arbeitgeber bevor er mit Ihnen einen Arbeitsvertrag abschließt,
beim Arbeitsamt einen entsprechenden Förderungsantrag
stellt. Notwendigkeit und Inhalte der Einarbeitung müssen
dargestellt werden.
(BfA, Merkblatt 18)
Mutterschafts-
und Pflege-/Betreuungszeiten sind bis zu einer Dauer von
fünf Jahren bei der Berechnung von Langzeitarbeitslosigkeit,
die Voraussetzung für viele Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
ist, unschädlich. (BfA, IBZ 7)
Für
den Bezug von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe gelten
spezielle Regelungen zur Erfüllung der Anwartschaftszeit
oder Vor- und Erlöschensfrist und in Bezug auf die Verfügbarkeit
und Zumutbarkeit für Personen, die aufsichtspflichtige
Kinder erziehen oder erzogen haben bzw. pflegebedürftige
Angehörige betreuen oder betreut haben. (BfA, IBZ 7)
Generelle
Förderungsvoraussetzungen |

Generelle
Voraussetzungen für die finanzielle Förderung beruflicher
Qualifizierung, Fortbildung oder Umschulung sind:
- Sie
müssen bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen
- das
angestrebte Bildungsziel muß auf dem Arbeitsmarkt
verwertbar sein
- die
Bildungsmaßnahme muß festgelegten (qualitativen
und quantitativen) Anforderungen entsprechen.
Eventuelle
Leistungen können nur dann gewährt werden, wenn
Sie sich rechtzeitig vor Beginn der angestrebten Maßnahme
mit Ihrem Arbeitsamt in Verbindung setzen. In der Regel gilt
eine Frist von mindestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme.
Frauenförderung
an Hochschulen |

Für
Frauen im akademischen Bereich kommt eventuell eine Frauenförderung
an Hochschulen in Frage:
Für
Nachwuchswissenschaftlerinnen gibt es Wiedereinstiegsstipendien
und flexible Werkverträge, sowie Kontaktstipendien zur
Erleichterung des Wiedereinstiegs in das wissenschaftliche
Arbeiten. Bei der Vergabe von Stipendien (Promotion, Postpromotion,
Habilitation) soll auch eine flexible zeitliche Gestaltung
möglich sein. Außerdem werden, je nach Zahl der
Kinder, Kinderbetreuungszuschläge von 300 - 500 DM monatlich
gezahlt.
(Presse-
und Informationsamt der Bundesregierung, Informationen für
Frauen, 1999)

Außerdem
besteht die Möglichkeit einer EU - Förderung. Ein
besonderer Schwerpunkt der Programme des Europäischen Sozialfonds
dient der Förderung der Chancengleichheit von Frauen und
Männern auf dem Arbeitsmarkt. Weitere Informationen erhalten
Sie bei Ihrem Arbeitsamt.
Literaturhinweise
Gerhard
Engelbrecht: Erziehungsurlaub und was dann?, IAB-Kurzbericht
8/1997
Bundesanstalt
für Arbeit: Familie und Frau im Arbeitsförderungsrecht,
Merkblatt 18
Ratgeber
des Bundesministeriums für Familie, Frauen und Jugend:
Zurück in den Beruf
Marion
Bloemertz: Wiedereinstieg in den Beruf. Ein Ratgeber für
Frauen. Englisch Verlag, 1991
Ute
Ehrhardt/Wilhelm Johnen: Strategien für Mütter mit
Beruf, GU-Verlag, 1994
Ute
Ehrhardt/Wilhelm Johnen: Frauen steigen wieder ein. Das Programm
für den neuen Start in den Beruf. Fischer TB, Ffm, 1998
Ursula
Carle u.a.: Zurück in die berufliche Zukunft. TB, Kleine
Vlg, Bielefeld, 1995
Sabine
Gensior, u.a.: Frauen in der Lebensmitte. Weiterbildung zwischen
Familie und Beruf. TB, Centaurus Verlag, Pfaffenw., 1990
Doris
Bürger: Neuer Start ins Berufsleben. Erfolgreiche Strategien
für den Wiedereinstieg. TB,1996
Bettina
Paetzold: Eines ist zu wenig, beides macht zufrieden. Die
Vereinbarkeit von Mutter und Berufstätigkeit. TB, Kleine
Vlg, Bielefeld, 1996
Angelika
Huber: Existenzgründung für Frauen, mvg-Verlag, Landsberg am Lech, 1999
Des
weiteren sind zahlreiche Informationen und Publikationen zum
Thema "Frauen" unter
www.bundesregierung.de
und unter www.arbeitsamt.de
verfügbar.
Aktuelle
Arbeitsmarktsituation
Immer
mehr Frauen möchten nach der Familienphase wieder zurück
in den Beruf. Schätzungsweise kehren jährlch etwa
eine halbe Million Frauen in den Beruf zurück. Der Rückkehrwunsch
dürfte aber weit höher liegen. Das Scheitern dieses
Wunsches liegt zum einen am Arbeitsmarkt selbst. Dieser ist
regional sehr unterschiedlich, größere Städte
bieten vielfältigere Arbeits- und Berufsmöglichkeiten,
Regionen mit einseitiger Wirtschaftsstruktur dagegen weniger,
in manchen Berufen herrscht Arbeitskräfteüberschuß,
in manchen Arbeitskräftemangel. Zum anderen stehen oft
aber auch persönliche Hemmnisse der Realisierung einem
Wiedereinstieg im Wege.
Je
länger aber die Familienphase dauerte, desto schwerer
tun sich die Wiedereinsteigerinnen. Gerade in den Büro-,
Verwaltungs- und technischen Berufen ist es notwendig, seine
Kenntnisse und sein Wissen immer wieder dem neuesten Stand
anzupassen. Ohne EDV- Kenntnisse geht heute gar nichts mehr,
um am Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu sein.
So
weist die Bundesanstalt für Arbeit auf eine Befragung
zu den beruflichen Kenntnissen von Berufsrückkehrerinnen
für kaufmännische und verwaltende wie auch gewerblich/technische
Tätigkeiten hin, in der etwa jeder siebte Betrieb angibt,
daß "Berufsrückkehrerinnen veraltetes Wissen
und damit Schwierigkeiten haben, sich im Beruf zurechtzufinden".
Die
durchschnittliche Zeit der Familienpause bei Berufsrückkehrerinnen
liegt derzeit bei 7 bis 8 Jahren, bei jüngeren Frauen
oft weniger, bei älteren Frauen mehr. Sobald die Kinder
drei Jahre alt sind, fallen die Mütter in den im neuen
AFG besonders förderungsbedürftigen Personenkreis.
Bei qualifizierten Tätigkeiten ist nach Meinung der Unternehmen
sowohl im käufmännischen und verwaltenden Bereich
als auch im gewerblich/technischen Bereich ein bis zwei Jahre
Unterbrechung der Idealfall (53%), erstrebenswert ist aber
die Rückkehr nach mindestens drei bis fünf Jahren
(38% bzw.39%). Bei einfachen Tätigkeiten wünscht
sich die Hälfte der Unternehmen eine Unterbrechung zwischen
drei und fünf Jahren. (Quelle IBZ 7 und 27)
Am
effektivsten ist es allerdings, wenn die Frauen bereits beim
Ausscheiden ihren Wiedereinstieg planen, in dem sie in Kontakt
zu ihrem Betrieb bleiben idealerweise durch Urlaubsvertretungen
oder sonstige Aushilfen.
Die
Industrieländer befinden sich z.Z. in einem fundamentalen
Strukturwandel, der die gesamte Wirtschafts-und Arbeitswelt
betrifft. Übereinstimmend wird für die Zukunft eine
zunehmende Dienstleistungsorientierung unserer Wirtschaft
prognostiziert, d.h. im Dienstleistungssektor wird voraussichtlich
die Beschäftigung anwachsen, auch die Arbeitsaufgaben
werden zunehmend dienstleistungsorientiert sein. Besonders
sekundäre Dienstleistungsaufgaben wie z.B. Organisation,
Beratung, Betreuung, Information, Verwaltung, Vertrieb, Forschung,
Planung etc. werden verstärkt am Arbeitsmarkt nachgefragt
werden. Es gibt einen Trend zur Flexibilisierung der Arbeitszeit,
der besonders den Frauen entgegenkommt. In allen Bereichen
der Wirtschaft werden Arbeitsplätze für Ungelernte
abgebaut. Der Qualifikationsbedarf steigt. Manuelle Arbeit
und Routinearbeiten z.B. in Büro und Verkauf verlieren
an Bedeutung. Kontinuierliche Weiterbildung wird zunehmend
wichtiger. Beziehen Sie daher in Ihr Überlegungen auch
neue Technologien, z.B. in den Bereichen der Datenverarbeitung
und Telekommunikation, mit ein. Vor allem gut qualifizierte
Frauen können von den genannten Entwicklungen profitieren.
(BfA, Merkblatt 18)
Weiterbildungsmaßnahmen
als Sprungbrett
für
Berufsrückkehrerinnen
Mit
gezielten Schulungen für Wiedereinsteigerinnen soll den
Frauen der Wiedereinstieg erleichert werden. Neben fachlichen
Kenntnissen und in den meisten Fällen auch einem Bewerbungstraining
wird den Frauen das Selbstbewußtsein vermittelt, wieder
fit für ihre zukünftige Berufstätigkeit zu
sein. In einem meist angeschlossenen Praktikum können
sie ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen und in vielen
Fällen ergeben sich daraus auch Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten.
Die
Frauen haben aber in ihrer Familienpause durchaus auch Fähigkeiten
erworben, die für ihre erneute Berufstätigkeit von
Nutzen sind wie soziale und pädagogische, planerische
und organisatorische Fähigkeiten.
Welche
Weiterbildungsmaßnahmen gibt es? |

Von
arbeitsamtsinternen Maßnahmen, Teilzeitlehrgängen
der Volkshochschulen, der IHK, der DAA (Deutsche Angestellten
Akademie) etc. über Abendkurse der Volkshochschulen reicht
die Angebotspalette.
Einen
Überblick über sämtliche Aus-und Weiterbildungsmaßnahmen
im gesamten Bundesgebiet bietet die Datenbank für Aus-
und Weiterbildung der Bundesanstalt für Arbeit KURS,
die in allen Berufsinformationszentren der Arbeitsämter
als auch über Internet (www.arbeitsamt.de)
eingesehen werden kann.
Neben den Adressen der Bildungsanbieter finden Sie hier auch
detaillierte Informationen zu den einzelnen Maßnahmen/Kursen
(wie Ort, Zeit, Dauer, Unterrichtsform, Kosten, Voraussetzungen
) sowie deren Bildungsziele.
Einzelne
Bildungsanbieter stellen ebenfalls Datenbanken Ihrer Weiterbildungsmaßnahmen
übers Internet zur Verfügung.
So
bietet die DAA (Deutsche Angestellten Akademie) als eine der
größten Träger für berufliche Weiterbildung
bundesweit ein
vielfältiges und praxisorientiertes Lehrgangsangebot
für den Wiedereinstieg in den BerufUmschulung undAufstiegsförderung.
Sie haben die Möglichkeit das Angebot für ihre Stadt/Gemeinde
auszuwählen.
Das
WIS (Weiterbildungs-Informations-System) als Projekt der IHK,
DIHT, Zentralverband des deutschen Handwerks und der IHK Gesellschaft
für Informationsverarbeitung informiert über Dienstleistungsangebote
zur beruflichen Weiterbildung.
Derzeit finden Sie hier über 8000 aktuelle Seminare und
Lehrgänge bundesweit zur beruflichen Weiterbildung, wobei
die Anbieter beruflicher Weiterbildung selbst für die
Erfassung und Aktualisierung ihrer Angebote sorgen. Sie erhalten
detaillierte Informationen über Themen, Inhalte, Zielgruppen,
Termine und Preise der jeweiligen Seminare sowie über
mögliche Prüfungen bei der IHK.
Die
Programme der Volkshochschulen zur beruflichen Weiterbildung/Wiedereinstieg
von Frauen in den Beruf finden Sie unter www.vhs.de.
Nach Bundesländern gegliedert können Sie ihre Stadt/Gemeinde
selektieren und dann direkt ins Programm ihrer örtlichen
VHS wechseln.
Für
Existenzgründerinnen bietet der DIHT eine Existenzgründungsbörse
unter
www.diht.de/flash.html.
Eine
interessante Adresse bietet das "Netzwerk für Frauen
in den neuen Medien", der gemeinnützige Verein Webgirls
e.V. unter www.webgrrls.de.
Sie verstehen sich als ein Forum für Wissenstranfer,
Erfahrungsaustausch, Jobvermittlung, Entwicklung von Geschäftsideen
und Weiterbildung im Internet. Sie richten sich auch speziell
an Wiedereinsteigerinnen.
Um
sich beruflich zu orientieren, bietet das Arbeitsamt auch
die Möglichkeit von Trainingsmaßnahmen für
Berufsrückkehrerinnen an.
Für Berufsrückkehrerinnen ist berufliche Weiterbildung
besonders wichtig, sie bedürfen aber häufig nach
einer langen Familienphase eines erneuten Berufswahlprozesses.
Viele Fragen tauchen in diesem Zusammenhang auf. Fragen z.B.
ob sie sich für eine bestimmte Tätigkeit oder Weiterbildungsmaßnahme
eignen, Fragen im Zusammenhang mit dem Bewerbungsablauf oder
zur Arbeitsplatzsuche. Antworten auf solche Fragen können
z.B. sinnvollerweise im Rahmen einer Trainingsmaßnahme
erarbeitet werden. Solche Maßnahmen finden bei verschiedenen
Bildungsträgern statt und können Ihnen vom Arbeitsamt
angeboten werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit,
eine Trainingsmaßnahme in einem Betrieb durchzuführen,
z.B. um ganz konkret die Eignung für eine bestimmte Tätigkeit
festzustellen oder auch um notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten
am Arbeitsplatz zu vermitteln.
Eine Trainingsmaßnahme darf je nach Inhalten bis zu
einer Dauer von 12 Wochen gefördert werden. Es können
Lehrgangskosten (allerdings nicht bei Maßnahmen in Betrieben),
Fahrkosten, die Kosten für erforderliche Arbeitskleidung
oder notwendige auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuungskosten
übernommen werden.
Grundsätzlich kann die Teilnahme aber nur gefördert
werden, wenn sie auf Vorschlag oder mit vorheriger Einwilligung
des Arbeitsamtes erfolgt. (BfA, Merkblatt 18)
Maßnahmen
im EDV-Bereich genießen höchste Priorität |

Da
die Computertechnik bereits in alle Arbeitsbereiche integriert
ist, genießen Maßnahmen im EDV-Bereich höchste
Priorität. Das Angebot reicht von Crash-Kursen am Wochenende
bis zu hochqualifizierten Computerlehrgängen, von reinen
Anwendungsprogrammen bis zur Programmierung.
Gerade
für Wiedereinsteigerinnen im kaufmännischen Bereich
wird eine Vielzahl von Teilzeitlehrgängen, die das kaufmännische
Wissen mit Computer-Wissen kombinieren, angeboten. Ebenso
gibt es im Bereich EDV-Training eine Vielzahl von Kursen wie
z.B. im Bereich Microsoft Office oder Linux. Unter Umständen
kommen auch Umschulungslehrgänge in Frage - und hier
haben auch Lehrgänge im Bereich der Informations - und
Kommunikationstechnologie größste Chancen auf dem
Arbeitsmarkt. Das Berufsfeld Büro erlebt derzeit einen
starken Zuwachs an Stellenangeboten sowohl bei der Sachbearbeitung
als auch bei der Bürokommunikation.
IT- Fortbildung sichert den Frauen den Wiedereinstieg
Mit einer positiven Bilanz endete ein Pilotprojekt zur IT-Qualifizierung von Frauen, die nach längerer Familienphase wieder ins Berufsleben zurückkehren wollen.
Das zweisemestrige Pilotprojekt zur Weiterbildung in den Bereichen "Informatik und Wirtschaft" an der Fachhochschule Ostfriesland-Oldenburg-Wilhelmshaven richtete sich insbesondere an wiedereinstiegswillige Frauen mit qualifizierten Berufsabschlüssen. 19 Frauen nahmen "mit vollem Erfolg" teil, keine brach den Kurs vorzeitig ab und bereits 50% der Teilnehmerinnen hatten bei Lehrgangsende eine anspruchsvolle Teilzeitstelle in Aussicht.
Die positive Bilanz bewog das Arbeitsamt, die Schulung für weitere 20 Kandidatinnen aus verschiedenen Städten der Region Nordwest erneut zu finanzieren. (Computerwoche 14/1999, S. 98)
Viele
Weiterbildungsträger fördern in ihren Maßnahmen
nicht nur das technische Know-how sondern versuchen auch zusätzliche
Schlüsselqualifikationen, die an kaufmännischen
Arbeitsplätzen erwartet werden, zu vermitteln wie etwa
Team- und Kommunikationsfähigkeit, Denken in Zusammenhängen
und die Bereitschaft, sich auf ungeplante Situationen einzulassen
und für neue Problemstellungen kreativ eigenständige
Lösungen zu entwickeln.
Kinderbetreuung
Wenn
das Arbeitsamt eine Weiterbildungsmaßnahme finanziert
und während der Teilnahme Kinderbetreuungskosten entstehen,
kann das Arbeitsamt 120 DM pro Kind monatlich übernehmen
(z.B. für Kosten für Kindergarten, Kinderkrippe,
Hort, Tagesmutter, Mittagsbetreuung).
In besonderen Härtefällen (z.B. wenn wegen der Betreuung
eines behinderten Kindes höhere Kosten entstehen) können
Kosten bis zu 200 DM je Kind übernommen werden.
Bedingung dabei ist, dass das Kind noch keine 15 Jahre alt
sein darf.
Eine Möglichkeit der Kinderbetreuung - Aupair
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In vielen Familien stellt sich die Frage nach der richtigen Kinderbetreuung. Das Problem
bei Tagesmüttern ist, daß die Kinder zu bestimmten Zeiten erstmal zur Tagesmutter
gebracht und auch wieder von dort abgeholt werden müssen, wobei Streß und Hetze
gleich schon wieder präsent sind. Eine gute Lösung ist für viele ein Aupair, das die Eltern
mit ca. 30 Stunden bei der Kinderbetreuung und leichten Hausarbeiten unterstützt. Kosten:
etwas 205 Euro pro Monat plus 40 Euro Versicherung, Kost u. Logis frei, eigenes
Zimmer.
Hier ist ein kostenloser Service für Gastfamilien: http://www.au-pair-box.com
Weitere Infos unter http://shop.interconnections.de.
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