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Wiedereinstieg in den Beruf
JOB
Immer mehr Frauen möchten nach der Familienphase wieder zurück in den Beruf. Sie können sich nun informieren, welche Möglichkeiten es gibt, sich auf die Rückkehr ins Erwerbsleben vorzubereiten.

Dabei tauchen Fragen auf wie diese

Informationsveranstaltungen

Die örtlichen Arbeitsämter und Volkshochschulen bieten in regelmäßigen Abständen Informationsveranstaltungen für Berufsrückkehrerinnen an.

Örtliche Arbeitsämter
JOB
Informationsveranstaltungen zum Thema "Wege zurück in den Beruf" finden in regelmäßigen, oft zweiwöchigen Abständen vormittags in den Arbeitsämtern statt. Genaue Termine erfahren Sie bei Ihrem Arbeitsamt.
Erfahrene Arbeitsberaterinnen und Arbeitsberater versuchen Ihnen dort einen allgemeinen, aber konkreten Überblick zu geben über

  • den aktuellen Stellenmarkt
  • berufliche Bildungs- und Einarbeitungsmaßnahmen betrieblicher und schulischer Art
  • finanzielle Förderungsmöglichkeiten sowie Hilfe bei der Beantragung
  • oft bieten die Arbeitsämter in diesen Veranstaltungen auch einzelnen Bildungsträgern ein Forum, ihre Maßnahmen den interessierten Frauen vorzustellen.
  • oder Firmen, die z.Z. Arbeitskräfte suchen, können sich dort vorstellen

Diese Veranstaltungen dienen zur ersten Orientierung, ersetzen aber natürlich nicht die vertiefte, von der individuellen Familien- und Berufssituation ausgehende Einzelberatung.

Volkshochschulen
JOB
Die Volkshochschulen bieten jeweils rechtzeitig vor der Einschreibung fürs neue Semester Informationsveranstaltungen zum Thema Familienphase und Wiedereinstieg von Frauen in den Beruf an. Diese Veranstaltungen finden vormittags statt, sind kostenlos und oft wird auch für eine Kinderbetreuung gesorgt.

Sie wenden sich an Frauen, die beabsichtigen, in naher oder weiterer Zukunft (wieder) in den Beruf einzusteigen. Die Inhalte der Veranstaltungen können folgendermaßen aussehen:

  • Informationen über die Rahmenbedingungen des Wiedereinstiegs
  • Vorstellung von Seminaren und Kursen der VHS , die auf den Wiedereinstieg vorbereiten
  • Kursleiterinnen der Seminare stehen für Fragen zur Verfügung
  • Teilnehmerinnen von Weiterbildungsmaßnahmen berichten von ihren Erfahrungen
  • U.U.Informationen einer Vertreterin des Arbeitsamtes über eventuelle Fördermöglichkeiten

In den Programmen der VHS finden Sie sowohl Qualifizierungslehrgänge für Wiedereinsteigerinnen, Bewerbungstraining für Frauen, als auch Frauen-Gesprächskreise, die besonders für Wiedereinsteigerinnen geeignet sind.

Klicken Sie HIER und Sie kommen direkt ins Infosystem der Volkshochschulen der einzelnen Bundesländer in Deutschland. In Ihrem Bundesland können Sie Ihre Stadt auswählen und Sie verzweigen sich zur Homepage der VHS Ihrer Wahl.

Außerdem bieten die VHS auch eine Weiterbildungsberatung an, bei der Sie Unterstützung bei einem geplanten Wiedereinstieg ins Erwerbsleben erhalten können.

Weiterbildungsberatung

Arbeitsamt
JOB
In den meisten Arbeitsämtern gibt es einen speziellen Service für Berufsrückkehrerinnen. Erfahrene Arbeitsberaterinnen/-berater helfen Ihnen in einem gezielten Einzelgespräch, ihre persönlichen und beruflichen Voraussetzungen zu klären und gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen zu erarbeiten.

Um sich auf dieses Beratungsgespäch vorzubereiten, hat das Arbeitsamt eine Checkliste erstellt mit Punkten, die Sie bereits im Vorfeld überlegen können.

Checkliste für Ihr Beratungsgespräch

Damit Ihnen das Beratungsgespräch auch etwas "bringt", ist es zweckmäßig, einige Punkte vorher zu überlegen und die Fragen, die Sie stellen wollen, aufzuschreiben. Das könnte etwa so aussehen:

  • Welche Arbeit/welchen Beruf stelle ich mir vor?
  • Reicht dafür meine berufliche Vorbildung?
  • Will ich an meine bisherige oder an eine früher ausgeübte Tätigkeit anknüpfen?
  • Welche Kenntnisse daraus bringe ich mit?
  • Ist eine Ausbildung aufbauend auf die bisherige Tätigkeit möglich/sinnvoll/ratsam?
  • Bin ich bereit, noch einmal eine neue Ausbildung zu machen und zur Berufsschule zu gehen?
  • Ist es möglich, die Ausbildung in einem Betrieb - eventuell in einer kürzeren Zeit - zu machen?
  • Kann ich die gewünschte Ausbildung in einer Schule/Fachschule - eventuell mit Internatsunterbringung - absolvieren?
  • Bin ich bereit, dies auch außerhalb meines Wohnortes zu tun?
  • Ist eine Weiterbildung - aufbauend aufbauend auf meine bisherige Tätigkeit (etwa zur Industriemeisterin oder Technikerin) möglich?
  • Wo und wodurch kann ich mir einen Überblick über die heutigen Berufsmöglichkeiten verschaffen ?
  • Gibt es spezielle Informationsangebote/-veranstaltungen für mich?
  • Wie sind die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für meinen Wunschberuf?
  • Wer finanziert eine berufliche Bildungsmaßnahme?
  • Welche Arbeitszeit ist mir möglich?
  • Welche Wege (und Zeiten) zur Arbeitsstelle/Ausbildungsstelle kann ich mir zumuten?
  • Gibt es ausreichende öffentliche Verkehrsverbindungen, oder bin ich auf das eigene Auto angewiesen?

    (Quelle: IBZ Schriftenreihe für Arbeitnehmerinnen, Heft 7, Informationen für Frauen, Hrsg. Bundesanstalt für Arbeit, Schwarzenbruck, 1998, S.73)

Volkshochschulen
JOB
Ebenfalls bieten viele Volkshochschulen eine Weiterbildungsberatung für berufsrückkehrwillige Frauen an. In einem persönlichen Informations- und Beratungsgespräch sollen verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung vor Ort aufgezeigt werden. Sie erhalten Unterstützung bei der Konkretisierung und Realisierung Ihrer Weiterbildungswünsche. Wenden Sie sich an Ihre Volkshochschule (www.vhs.de).

Kommunale Gleichstellungsstellen
JOB
Falls in Ihrer Stadt bzw. Gemeinde eine Gleichstellungsstelle eingerichtet wurde, haben Sie auch dort die Möglichkeit, sich zum Thema Wiedereinstieg in den Beruf beraten zu lassen. Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde.

Fördermöglichkeiten

Nach SGB III berücksichtigt der Gesetzgeber, dass Berufsrückkehrerinnen erfahrungsgemäß besondere Probleme am Arbeitsplatz haben und gibt folgende

Definition für Berufsrückkehrerinnen
JOB
20 SGB III (Berufsrückkehrer)

Berufsrückkehrer sind Frauen und Männer, die

ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit oder eine betriebliche Berufsausbildung wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger unterbrochen haben und

in angemessener Zeit danach in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen .

Die Unterbrechung muss mindestens ein Jahr gedauert haben.
Aufsichtsbedürftig sind Kinder unter 15 Jahren (d.h. am 15. Geburtstag endet die Aufsichtsbedürftigkeit).

Als angemessene Zeit gilt: Sie wollen bis spätestens ein Jahr nach der Unterbrechung erwerbstätig sein.

BerufsrückkehrerIn ist auch, wer während der Berufsunterbrechung ohne Beeinträchtigung der Betreuung eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt hat, eine kurzzeitige Maßnahme besucht hat oder pflegebedürftige Angehörige außerhalb des eigenen Haushalts betreut hat.
(BfA, Merkblatt 18)

Regelungen
JOB
Das Arbeitsförderungsgesetz (Sozialgesetzbuch III) enthält eine Reihe von Regelungen, die von besonderem Interesse für Frauen und vor allem für Berufsrückkehrerinnen sind. Berufsrückkehrerinnen mit Kindern werden als besonders förderungsbedürftiger Personenkreis anerkannt.

Diese beinhalten:

Die Ausgestaltung von Maßnahmen soll die Lebensverhältnisse von Frauen und Männern berücksichtigen, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen. So gibt es Maßnahmen in Teilzeitform oder auch mit Kinderbetreuung, Maßnahmen, die Selbstlerneinheiten oder Telelearning beinhalten und Maßnahmen, die inhaltlich auf die speziellen Bedürfnisse von Berufsrückkehrerinnen eingehen. (BfA, IBZ 7)

Während einer Fortbildung, Umschulung, Trainingsmaßnahme oder einer beruflichen Ausbildung können in bestimmten Fällen Kinderbetreuungskosten übernommen werden (BfA, IBZ 7)

BerufsrückkehrerInnen haben (gemäß §218 (2)SGB III) einen Rechtsanspruch auf einen sog. Eingliederungszuschuss bei Einarbeitung, wenn sie einer besonderen Einarbeitung zur Eingliederung bedürfen. Ein Arbeitgeber, der bereit ist, Sie entsprechend einzuarbeiten, kann vom Arbeitsamt einen Zuschuss zu den Lohnkosten bekommen. Im Regelfall beträgt dieser Eingliederungszuschuss 30% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes für die Dauer von 6 Monaten.
Voraussetzung für eine Förderung ist:
dass Sie auch nach Rücksprache mit Ihrer Arbeitsvermittlerin/Ihrem Arbeitsvermittler eine Einarbeitung benötigen, die über eine betriebliche Einarbeitung hinausgeht unddass ein interessierter Arbeitgeber bevor er mit Ihnen einen Arbeitsvertrag abschließt, beim Arbeitsamt einen entsprechenden Förderungsantrag stellt. Notwendigkeit und Inhalte der Einarbeitung müssen dargestellt werden.
(BfA, Merkblatt 18)

Mutterschafts- und Pflege-/Betreuungszeiten sind bis zu einer Dauer von fünf Jahren bei der Berechnung von Langzeitarbeitslosigkeit, die Voraussetzung für viele Leistungen der aktiven Arbeitsförderung ist, unschädlich. (BfA, IBZ 7)

Für den Bezug von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe gelten spezielle Regelungen zur Erfüllung der Anwartschaftszeit oder Vor- und Erlöschensfrist und in Bezug auf die Verfügbarkeit und Zumutbarkeit für Personen, die aufsichtspflichtige Kinder erziehen oder erzogen haben bzw. pflegebedürftige Angehörige betreuen oder betreut haben. (BfA, IBZ 7)

Generelle Förderungsvoraussetzungen
JOB
Generelle Voraussetzungen für die finanzielle Förderung beruflicher Qualifizierung, Fortbildung oder Umschulung sind:

  • Sie müssen bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen
  • das angestrebte Bildungsziel muß auf dem Arbeitsmarkt verwertbar sein
  • die Bildungsmaßnahme muß festgelegten (qualitativen und quantitativen) Anforderungen entsprechen.

Eventuelle Leistungen können nur dann gewährt werden, wenn Sie sich rechtzeitig vor Beginn der angestrebten Maßnahme mit Ihrem Arbeitsamt in Verbindung setzen. In der Regel gilt eine Frist von mindestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme.

Frauenförderung an Hochschulen
JOB
Für Frauen im akademischen Bereich kommt eventuell eine Frauenförderung an Hochschulen in Frage:

Für Nachwuchswissenschaftlerinnen gibt es Wiedereinstiegsstipendien und flexible Werkverträge, sowie Kontaktstipendien zur Erleichterung des Wiedereinstiegs in das wissenschaftliche Arbeiten. Bei der Vergabe von Stipendien (Promotion, Postpromotion, Habilitation) soll auch eine flexible zeitliche Gestaltung möglich sein. Außerdem werden, je nach Zahl der Kinder, Kinderbetreuungszuschläge von 300 - 500 DM monatlich gezahlt.

(Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Informationen für Frauen, 1999)

EU - Förderung
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Außerdem besteht die Möglichkeit einer EU - Förderung. Ein besonderer Schwerpunkt der Programme des Europäischen Sozialfonds dient der Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Arbeitsamt.

Literaturhinweise

Gerhard Engelbrecht: Erziehungsurlaub und was dann?, IAB-Kurzbericht 8/1997

Bundesanstalt für Arbeit: Familie und Frau im Arbeitsförderungsrecht, Merkblatt 18

Ratgeber des Bundesministeriums für Familie, Frauen und Jugend: Zurück in den Beruf

Marion Bloemertz: Wiedereinstieg in den Beruf. Ein Ratgeber für Frauen. Englisch Verlag, 1991

Ute Ehrhardt/Wilhelm Johnen: Strategien für Mütter mit Beruf, GU-Verlag, 1994

Ute Ehrhardt/Wilhelm Johnen: Frauen steigen wieder ein. Das Programm für den neuen Start in den Beruf. Fischer TB, Ffm, 1998

Ursula Carle u.a.: Zurück in die berufliche Zukunft. TB, Kleine Vlg, Bielefeld, 1995

Sabine Gensior, u.a.: Frauen in der Lebensmitte. Weiterbildung zwischen Familie und Beruf. TB, Centaurus Verlag, Pfaffenw., 1990

Doris Bürger: Neuer Start ins Berufsleben. Erfolgreiche Strategien für den Wiedereinstieg. TB,1996

Bettina Paetzold: Eines ist zu wenig, beides macht zufrieden. Die Vereinbarkeit von Mutter und Berufstätigkeit. TB, Kleine Vlg, Bielefeld, 1996

Angelika Huber: Existenzgründung für Frauen, mvg-Verlag, Landsberg am Lech, 1999

Des weiteren sind zahlreiche Informationen und Publikationen zum Thema "Frauen" unter www.bundesregierung.de und unter www.arbeitsamt.de verfügbar.

 

 

Aktuelle Arbeitsmarktsituation

Immer mehr Frauen möchten nach der Familienphase wieder zurück in den Beruf. Schätzungsweise kehren jährlch etwa eine halbe Million Frauen in den Beruf zurück. Der Rückkehrwunsch dürfte aber weit höher liegen. Das Scheitern dieses Wunsches liegt zum einen am Arbeitsmarkt selbst. Dieser ist regional sehr unterschiedlich, größere Städte bieten vielfältigere Arbeits- und Berufsmöglichkeiten, Regionen mit einseitiger Wirtschaftsstruktur dagegen weniger, in manchen Berufen herrscht Arbeitskräfteüberschuß, in manchen Arbeitskräftemangel. Zum anderen stehen oft aber auch persönliche Hemmnisse der Realisierung einem Wiedereinstieg im Wege.

Je länger aber die Familienphase dauerte, desto schwerer tun sich die Wiedereinsteigerinnen. Gerade in den Büro-, Verwaltungs- und technischen Berufen ist es notwendig, seine Kenntnisse und sein Wissen immer wieder dem neuesten Stand anzupassen. Ohne EDV- Kenntnisse geht heute gar nichts mehr, um am Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu sein.

So weist die Bundesanstalt für Arbeit auf eine Befragung zu den beruflichen Kenntnissen von Berufsrückkehrerinnen für kaufmännische und verwaltende wie auch gewerblich/technische Tätigkeiten hin, in der etwa jeder siebte Betrieb angibt, daß "Berufsrückkehrerinnen veraltetes Wissen und damit Schwierigkeiten haben, sich im Beruf zurechtzufinden".

Die durchschnittliche Zeit der Familienpause bei Berufsrückkehrerinnen liegt derzeit bei 7 bis 8 Jahren, bei jüngeren Frauen oft weniger, bei älteren Frauen mehr. Sobald die Kinder drei Jahre alt sind, fallen die Mütter in den im neuen AFG besonders förderungsbedürftigen Personenkreis. Bei qualifizierten Tätigkeiten ist nach Meinung der Unternehmen sowohl im käufmännischen und verwaltenden Bereich als auch im gewerblich/technischen Bereich ein bis zwei Jahre Unterbrechung der Idealfall (53%), erstrebenswert ist aber die Rückkehr nach mindestens drei bis fünf Jahren (38% bzw.39%). Bei einfachen Tätigkeiten wünscht sich die Hälfte der Unternehmen eine Unterbrechung zwischen drei und fünf Jahren. (Quelle IBZ 7 und 27)

Am effektivsten ist es allerdings, wenn die Frauen bereits beim Ausscheiden ihren Wiedereinstieg planen, in dem sie in Kontakt zu ihrem Betrieb bleiben idealerweise durch Urlaubsvertretungen oder sonstige Aushilfen.

Die Industrieländer befinden sich z.Z. in einem fundamentalen Strukturwandel, der die gesamte Wirtschafts-und Arbeitswelt betrifft. Übereinstimmend wird für die Zukunft eine zunehmende Dienstleistungsorientierung unserer Wirtschaft prognostiziert, d.h. im Dienstleistungssektor wird voraussichtlich die Beschäftigung anwachsen, auch die Arbeitsaufgaben werden zunehmend dienstleistungsorientiert sein. Besonders sekundäre Dienstleistungsaufgaben wie z.B. Organisation, Beratung, Betreuung, Information, Verwaltung, Vertrieb, Forschung, Planung etc. werden verstärkt am Arbeitsmarkt nachgefragt werden. Es gibt einen Trend zur Flexibilisierung der Arbeitszeit, der besonders den Frauen entgegenkommt. In allen Bereichen der Wirtschaft werden Arbeitsplätze für Ungelernte abgebaut. Der Qualifikationsbedarf steigt. Manuelle Arbeit und Routinearbeiten z.B. in Büro und Verkauf verlieren an Bedeutung. Kontinuierliche Weiterbildung wird zunehmend wichtiger. Beziehen Sie daher in Ihr Überlegungen auch neue Technologien, z.B. in den Bereichen der Datenverarbeitung und Telekommunikation, mit ein. Vor allem gut qualifizierte Frauen können von den genannten Entwicklungen profitieren. (BfA, Merkblatt 18)

Weiterbildungsmaßnahmen als Sprungbrett
für Berufsrückkehrerinnen

Mit gezielten Schulungen für Wiedereinsteigerinnen soll den Frauen der Wiedereinstieg erleichert werden. Neben fachlichen Kenntnissen und in den meisten Fällen auch einem Bewerbungstraining wird den Frauen das Selbstbewußtsein vermittelt, wieder fit für ihre zukünftige Berufstätigkeit zu sein. In einem meist angeschlossenen Praktikum können sie ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen und in vielen Fällen ergeben sich daraus auch Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten.

Die Frauen haben aber in ihrer Familienpause durchaus auch Fähigkeiten erworben, die für ihre erneute Berufstätigkeit von Nutzen sind wie soziale und pädagogische, planerische und organisatorische Fähigkeiten.

Welche Weiterbildungsmaßnahmen gibt es?
JOB
Von arbeitsamtsinternen Maßnahmen, Teilzeitlehrgängen der Volkshochschulen, der IHK, der DAA (Deutsche Angestellten Akademie) etc. über Abendkurse der Volkshochschulen reicht die Angebotspalette.

Einen Überblick über sämtliche Aus-und Weiterbildungsmaßnahmen im gesamten Bundesgebiet bietet die Datenbank für Aus- und Weiterbildung der Bundesanstalt für Arbeit KURS, die in allen Berufsinformationszentren der Arbeitsämter als auch über Internet (www.arbeitsamt.de) eingesehen werden kann.
Neben den Adressen der Bildungsanbieter finden Sie hier auch detaillierte Informationen zu den einzelnen Maßnahmen/Kursen (wie Ort, Zeit, Dauer, Unterrichtsform, Kosten, Voraussetzungen ) sowie deren Bildungsziele.

Einzelne Bildungsanbieter stellen ebenfalls Datenbanken Ihrer Weiterbildungsmaßnahmen übers Internet zur Verfügung.

So bietet die DAA (Deutsche Angestellten Akademie) als eine der größten Träger für berufliche Weiterbildung bundesweit ein vielfältiges und praxisorientiertes Lehrgangsangebot
für den Wiedereinstieg in den BerufUmschulung undAufstiegsförderung.
Sie haben die Möglichkeit das Angebot für ihre Stadt/Gemeinde auszuwählen.

Das WIS (Weiterbildungs-Informations-System) als Projekt der IHK, DIHT, Zentralverband des deutschen Handwerks und der IHK Gesellschaft für Informationsverarbeitung informiert über Dienstleistungsangebote zur beruflichen Weiterbildung.
Derzeit finden Sie hier über 8000 aktuelle Seminare und Lehrgänge bundesweit zur beruflichen Weiterbildung, wobei die Anbieter beruflicher Weiterbildung selbst für die Erfassung und Aktualisierung ihrer Angebote sorgen. Sie erhalten detaillierte Informationen über Themen, Inhalte, Zielgruppen, Termine und Preise der jeweiligen Seminare sowie über mögliche Prüfungen bei der IHK.

Die Programme der Volkshochschulen zur beruflichen Weiterbildung/Wiedereinstieg von Frauen in den Beruf finden Sie unter www.vhs.de. Nach Bundesländern gegliedert können Sie ihre Stadt/Gemeinde selektieren und dann direkt ins Programm ihrer örtlichen VHS wechseln.

Für Existenzgründerinnen bietet der DIHT eine Existenzgründungsbörse unter www.diht.de/flash.html.

Eine interessante Adresse bietet das "Netzwerk für Frauen in den neuen Medien", der gemeinnützige Verein Webgirls e.V. unter www.webgrrls.de. Sie verstehen sich als ein Forum für Wissenstranfer, Erfahrungsaustausch, Jobvermittlung, Entwicklung von Geschäftsideen und Weiterbildung im Internet. Sie richten sich auch speziell an Wiedereinsteigerinnen.

Um sich beruflich zu orientieren, bietet das Arbeitsamt auch die Möglichkeit von Trainingsmaßnahmen für Berufsrückkehrerinnen an.
Für Berufsrückkehrerinnen ist berufliche Weiterbildung besonders wichtig, sie bedürfen aber häufig nach einer langen Familienphase eines erneuten Berufswahlprozesses. Viele Fragen tauchen in diesem Zusammenhang auf. Fragen z.B. ob sie sich für eine bestimmte Tätigkeit oder Weiterbildungsmaßnahme eignen, Fragen im Zusammenhang mit dem Bewerbungsablauf oder zur Arbeitsplatzsuche. Antworten auf solche Fragen können z.B. sinnvollerweise im Rahmen einer Trainingsmaßnahme erarbeitet werden. Solche Maßnahmen finden bei verschiedenen Bildungsträgern statt und können Ihnen vom Arbeitsamt angeboten werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, eine Trainingsmaßnahme in einem Betrieb durchzuführen, z.B. um ganz konkret die Eignung für eine bestimmte Tätigkeit festzustellen oder auch um notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten am Arbeitsplatz zu vermitteln.
Eine Trainingsmaßnahme darf je nach Inhalten bis zu einer Dauer von 12 Wochen gefördert werden. Es können Lehrgangskosten (allerdings nicht bei Maßnahmen in Betrieben), Fahrkosten, die Kosten für erforderliche Arbeitskleidung oder notwendige auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuungskosten übernommen werden.
Grundsätzlich kann die Teilnahme aber nur gefördert werden, wenn sie auf Vorschlag oder mit vorheriger Einwilligung des Arbeitsamtes erfolgt. (BfA, Merkblatt 18)

Maßnahmen im EDV-Bereich genießen höchste Priorität
JOB
Da die Computertechnik bereits in alle Arbeitsbereiche integriert ist, genießen Maßnahmen im EDV-Bereich höchste Priorität. Das Angebot reicht von Crash-Kursen am Wochenende bis zu hochqualifizierten Computerlehrgängen, von reinen Anwendungsprogrammen bis zur Programmierung.

Gerade für Wiedereinsteigerinnen im kaufmännischen Bereich wird eine Vielzahl von Teilzeitlehrgängen, die das kaufmännische Wissen mit Computer-Wissen kombinieren, angeboten. Ebenso gibt es im Bereich EDV-Training eine Vielzahl von Kursen wie z.B. im Bereich Microsoft Office oder Linux. Unter Umständen kommen auch Umschulungslehrgänge in Frage - und hier haben auch Lehrgänge im Bereich der Informations - und Kommunikationstechnologie größste Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Das Berufsfeld Büro erlebt derzeit einen starken Zuwachs an Stellenangeboten sowohl bei der Sachbearbeitung als auch bei der Bürokommunikation.

IT- Fortbildung sichert den Frauen den Wiedereinstieg

Mit einer positiven Bilanz endete ein Pilotprojekt zur IT-Qualifizierung von Frauen, die nach längerer Familienphase wieder ins Berufsleben zurückkehren wollen.
Das zweisemestrige Pilotprojekt zur Weiterbildung in den Bereichen "Informatik und Wirtschaft" an der Fachhochschule Ostfriesland-Oldenburg-Wilhelmshaven richtete sich insbesondere an wiedereinstiegswillige Frauen mit qualifizierten Berufsabschlüssen. 19 Frauen nahmen "mit vollem Erfolg" teil, keine brach den Kurs vorzeitig ab und bereits 50% der Teilnehmerinnen hatten bei Lehrgangsende eine anspruchsvolle Teilzeitstelle in Aussicht. Die positive Bilanz bewog das Arbeitsamt, die Schulung für weitere 20 Kandidatinnen aus verschiedenen Städten der Region Nordwest erneut zu finanzieren. (Computerwoche 14/1999, S. 98)

Viele Weiterbildungsträger fördern in ihren Maßnahmen nicht nur das technische Know-how sondern versuchen auch zusätzliche Schlüsselqualifikationen, die an kaufmännischen Arbeitsplätzen erwartet werden, zu vermitteln wie etwa Team- und Kommunikationsfähigkeit, Denken in Zusammenhängen und die Bereitschaft, sich auf ungeplante Situationen einzulassen und für neue Problemstellungen kreativ eigenständige Lösungen zu entwickeln.

Kinderbetreuung

Wenn das Arbeitsamt eine Weiterbildungsmaßnahme finanziert und während der Teilnahme Kinderbetreuungskosten entstehen, kann das Arbeitsamt 120 DM pro Kind monatlich übernehmen (z.B. für Kosten für Kindergarten, Kinderkrippe, Hort, Tagesmutter, Mittagsbetreuung).
In besonderen Härtefällen (z.B. wenn wegen der Betreuung eines behinderten Kindes höhere Kosten entstehen) können Kosten bis zu 200 DM je Kind übernommen werden.
Bedingung dabei ist, dass das Kind noch keine 15 Jahre alt sein darf.

Eine Möglichkeit der Kinderbetreuung - Aupair

In vielen Familien stellt sich die Frage nach der richtigen Kinderbetreuung. Das Problem bei Tagesmüttern ist, daß die Kinder zu bestimmten Zeiten erstmal zur Tagesmutter gebracht und auch wieder von dort abgeholt werden müssen, wobei Streß und Hetze gleich schon wieder präsent sind. Eine gute Lösung ist für viele ein Aupair, das die Eltern mit ca. 30 Stunden bei der Kinderbetreuung und leichten Hausarbeiten unterstützt. Kosten: etwas 205 Euro pro Monat plus 40 Euro Versicherung, Kost u. Logis frei, eigenes Zimmer. Hier ist ein kostenloser Service für Gastfamilien: http://www.au-pair-box.com
Weitere Infos unter http://shop.interconnections.de.

 

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